Wenn die Ausbildungsvergütung im SHK-Handwerk nicht reicht – Unterstützung für Anlagenmechaniker-Azubis
Eine Ausbildung im SHK-Handwerk ist anspruchsvoll. Du bist früh unterwegs, arbeitest auf Baustellen, in Werkstätten oder direkt bei Kundinnen und Kunden, lernst Montage, Wartung, Sanitärtechnik, Heizungssysteme, Klima- und Lüftungstechnik kennen – und trotzdem ist am Monatsende das Geld oft knapp. Gerade wenn noch Kosten für Fahrt, Berufsschule, Arbeitskleidung, Essen unterwegs oder sogar eine eigene Wohnung dazukommen, wird es schnell eng.
Die gute Nachricht: Wenn deine Ausbildungsvergütung allein nicht reicht, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie du dir Unterstützung holen kannst. Dazu gehören zum Beispiel Berufsausbildungsbeihilfe, BAföG bei bestimmten schulischen Ausbildungen, Kindergeld und unter Umständen auch Wohngeld. Darauf weist auch die IG Metall in ihrem Ratgeber hin.
Berufsausbildungsbeihilfe: wichtig für viele SHK-Azubis
Für viele Auszubildende im SHK-Handwerk ist die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) die wichtigste Unterstützung. Sie kommt vor allem dann in Frage, wenn du für deine Ausbildung nicht mehr bei deinen Eltern wohnst oder ein tägliches Pendeln nicht zumutbar ist. Gerade im Handwerk ist das relevant: Nicht jeder Ausbildungsbetrieb liegt direkt um die Ecke, viele Azubis fahren früh morgens weite Strecken zum Betrieb, zur Baustelle oder zur Berufsschule.
Die Bundesagentur für Arbeit beschreibt BAB als Unterstützung für Azubis in einer anerkannten betrieblichen oder außerbetrieblichen Berufsausbildung, wenn die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
BAföG: eher bei schulischen Ausbildungswegen
Wenn du keine klassische betriebliche SHK-Ausbildung machst, sondern in einer schulischen Ausbildung bist, kann statt BAB eher BAföG eine Rolle spielen. Das betrifft zwar nicht den typischen Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik im dualen System, ist aber bei anderen Ausbildungswegen im technischen oder sozialen Bereich durchaus wichtig.
Für Schülerinnen und Schüler bestimmter Ausbildungsgänge ist BAföG grundsätzlich möglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Kindergeld: oft ein wichtiger Baustein
Auch das Kindergeld ist während der Ausbildung häufig ein wichtiger Teil der Finanzierung. Für Kinder in Ausbildung kann grundsätzlich bis zum 25. Lebensjahr Anspruch bestehen. In vielen Familien hilft dieses Geld ganz praktisch dabei, Miete, Fahrtkosten, Lernmittel oder den Alltag in der Ausbildung mitzufinanzieren.
Wohngeld und weitere Unterstützung
Je nach persönlicher Situation kann außerdem Wohngeld in Betracht kommen, insbesondere dann, wenn kein Anspruch auf BAB besteht. Welche Hilfe tatsächlich möglich ist, hängt immer vom Einzelfall ab: Wohnsituation, Einkommen, Alter, Familienstand und Ausbildungsform spielen dabei eine Rolle.
Darum lohnt es sich, Anträge nicht aus Frust direkt abzuhaken. Gerade wenn man im SHK-Handwerk viel unterwegs ist und neben der Arbeit kaum Zeit für Papierkram hat, wird das Thema schnell vor sich hergeschoben. Aber genau da steckt oft bares Geld drin. Auch die IG Metall verweist darauf, dass es mehrere Unterstützungswege geben kann, wenn die Ausbildungsvergütung nicht ausreicht.
Nebenjob: möglich, aber nicht auf Kosten der Ausbildung
Manche Azubis denken dann direkt an einen Nebenjob am Wochenende oder abends. Das kann grundsätzlich möglich sein. Wichtig ist aber: Die Ausbildung muss immer Vorrang haben. Wer den ganzen Tag auf der Baustelle unterwegs ist, Kundendienste mitfährt, Rohre setzt, Bäder montiert oder Heizungsanlagen wartet, braucht auch genug Erholung. Ein Nebenjob darf deshalb nicht dazu führen, dass du in der Berufsschule oder im Betrieb irgendwann auf dem Zahnfleisch gehst.
Auch die IG Metall nennt den Nebenjob als möglichen Baustein, weist aber darauf hin, dass man die Rahmenbedingungen im Blick behalten sollte.
Im SHK-Handwerk zählt auch: Tarifbindung macht einen Unterschied
Gerade im Handwerk ist noch etwas entscheidend: Ob dein Betrieb tarifgebunden ist oder nicht. Denn tarifliche Ausbildungsvergütungen und klare Regeln machen in der Praxis einen echten Unterschied. Wer in einem tarifgebundenen Betrieb lernt, ist häufig finanziell besser aufgestellt als in einem Betrieb ohne Tarifbindung. Dass die Ausbildungsvergütung je nach Branche, Region und Tarifbindung unterschiedlich ausfällt und man mit Tarifvertrag in der Regel besser dran ist, hebt die IG Metall in ihren Ausbildungsinfos ausdrücklich hervor.
Unser Tipp für SHK-Azubis
Wenn du im SHK-Handwerk deine Ausbildung machst und merkst, dass das Geld vorne und hinten nicht reicht, dann warte nicht zu lange. Lass prüfen, ob du Anspruch auf Unterstützung hast. Viele Azubis verschenken Geld, weil sie gar nicht wissen, was ihnen zusteht. Und gerade in einem Gewerk, in dem du jeden Tag Leistung bringst, früh rausmusst und mit anpackst, sollte es nicht daran scheitern, dass niemand dir erklärt hat, welche Hilfen möglich sind.
Wer seine Ansprüche kennt, steht am Ende besser da – finanziell und auch im Betrieb.
SHK-Ausbildung: Malochen ja – finanziell untergehen nein
