Leistungen der IG Metall
Streikgeld, Rechtsschutz, Unfallversicherung: Die Mitgliedschaft in der IG Metall bringt viele Vorteile. Alle Leistungen im Überblick.
Unsere Leistungen sind in der IG Metall-Satzung verankert und können von allen Mitgliedern in Anspruch genommen werden. Das steht unseren Mitgliedern zu:
Rechtsschutz
Nicht gezahlter Lohn oder gar Kündigung: Bei Ärger mit dem Arbeitgeber können sich Gewerkschaftsmitglieder auf ihren Rechtsschutz verlassen – wenn nötig, durch alle Instanzen. Alle Mitglieder der IG Metall oder einer anderen DGB-Gewerkschaft haben Anspruch auf juristischen Beistand. Rechtsberatung ist direkt nach dem Beitritt möglich. Rechtsschutz für eine Prozessvertretung gibt es ab einer Mitgliedschaft von drei Monaten.
Alle Informationen zum Rechtsschutz gibt es hier.
Streikgeld
Streiks sind kein Selbstzweck, aber manchmal unumgänglich. Dann unterstützt die IG Metall ihre Mitglieder selbstverständlich auch finanziell. Die Zahlungen, das sogenannte Streikgeld, errechnen sich für jedes betroffene Mitglied aus der Dauer und der Höhe der persönlichen Mitgliedsbeiträge. Warnstreikaktionen sind in der Regel hiervon ausgenommen. Für die 2015 eingeführten 24-Stunden-Streiks, wird Streikgeld bezahlt.
Alle Informationen zum Streikgeld gibt es hier.
Unterstützung bei Maßregelung und Aussperrung
Wenn sich unsere Mitglieder gewerkschaftlich engagieren, dürfen sie dadurch keine Nachteile haben. Sollte der Arbeitgeber Probleme machen, etwa durch das Androhen von Nachteilen oder durch tatsächliche Maßregelung oder Benachteiligung, unterstützen wir unsere Mitglieder.
Außerdem dürfen unsere Mitglieder nicht benachteiligt werden, wenn sie an einer von der IG Metall beschlossenen Streikmaßnahme teilnehmen. Gleiches gilt bei Aussperrung, wenn die Streikmaßnahme vom IG Metall-Vorstand beschlossen wurde.