Recht

Kita Streik – Rechte und Pflichten berufstätiger Eltern 

Die Gewerkschaft Verdi hat alle Beschäftigten in Kitas und Horten heute zu einem bundesweiten Warnstreik aufgerufen. Berufstätige Eltern müssen alternative Betreuungsmöglichkeiten finden. Dabei stellen sich viele Fragen: Muss mein Chef mir freigeben? Ist Homeoffice möglich?

Darf ein Elternteil bei einem Streik einfach zuhause bleiben, wenn sich keine Betreuung finden lässt?

Das hängt davon ab, wie kurzfristig der Streik angekündigt wurde. Passiert dies vom einen auf den anderen Tag gilt: grundsätzlich ja. Können Beschäftigte nachweisen, dass sie trotz aller Mühe keine Betreuungsmöglichkeit finden konnten, dürfen sie am ersten Tag ohne Urlaub nehmen zu müssen ohne Entgeltverlust zuhause bleiben. Dies regelt Paragraf 616 Bürgerliches Gesetzbuch. Außer, wenn Arbeits- und Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen etwas anderes regeln.

Im aktuellen Fall greift diese Regelung jedoch nicht: Bei einem relativ lange vorher angekündigten Streik hatten Eltern im Vorhinein Zeit, eine Ersatzbetreuung zu organisieren. Das heißt: Wer zuhause bleiben muss, muss Urlaub nehmen.
 

Worauf müssen berufstätige Eltern achten, wenn sie wegen des Streiks nicht zur Arbeit kommen können?

Hier gelten die gleichen Regeln, wie bei sonstigem Fernbleiben von der Arbeit, beispielsweise bei Krankheit. Beschäftigte sollten ihren Arbeitgeber, am besten den direkten Vorgesetzten oder die Personalabteilung, rechtzeitig informieren – das heißt vor Arbeitsbeginn. Zu dieser Mitteilung sind Beschäftigte verpflichtet – auch bei einem Streik der Kita. Wer unentschuldigt der Arbeit fern bleibt, riskiert eine Abmahnung oder sogar den Job.
 

Was, wenn der Urlaub nicht genehmigt wird oder die Urlaubstage bereits aufgebraucht sind?

Haben Beschäftigte keine andere Möglichkeit, als die Kinder von zuhause aus zu betreuen, muss der Arbeitgeber den Urlaub genehmigen. Ausnahmen sind nur möglich, wenn wichtige betriebliche Gründe die Anwesenheit absolut erforderlich machen. Ist das Urlaubskontingent aufgebraucht, kommt eine unbezahlte Freistellung in Frage. Auch hier gilt: Der Arbeitgeber kann sich nur dann weigern, wenn wichtige betriebliche Gründe dagegen sprechen.
 

Dürfen Eltern ihre Kinder mit zur Arbeit bringen?

Einen rechtlichen Anspruch darauf gibt es nicht. Etwas anderes kann ausnahmsweise gelten, wenn diesbezüglich gesonderte Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber geschlossen wurden, was allerdings sehr selten der Fall sein dürfte.

Dennoch: Fragen lohnt sich immer. Denn bevor der Arbeitgeber komplett auf die Arbeitskraft verzichtet, ist er vermutlich eher dazu geneigt, Kinder am Arbeitsplatz in Kauf zu nehmen. Unter Umständen lassen sich auch andere individuelle Lösungen, wie zum Beispiel Homeoffice, Gleitzeitregelungen oder das Abbauen von Überstunden, vereinbaren.

Auf keinen Fall jedoch sollten sich berufstätige Mütter oder Väter unberechtigt krank melden. Wer das tut, riskiert eine außerordentliche, fristlose Kündigung.
 

Wie können Betriebsräte unterstützen?

Der Betriebsrat hat in der vorliegenden Situation keine besonderen Rechte. Er kann aber im Rahmen seiner gesetzlichen Möglichkeiten Einfluss auf den Arbeitgeber nehmen – beispielsweise wenn der Urlaub nicht problemlos gewährt wird.