Auszubildende

So funktioniert der Rechtsschutz für Azubis

Dein Chef macht Ärger bei der Bezahlung, kündigt Dir in der Probezeit oder verweigert das Arbeitszeugnis? Gut, wenn Du Mitglied in der IG Metall bist. Denn dann hast Du Anspruch auf Rechtsschutz.

Alle unsere Mitglieder können den Rechtsschutz in arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Angelegenheiten in Anspruch nehmen, wenn es Probleme mit dem Arbeitgeber gibt. Gemeinsam mit dem DGB Rechtsschutz vertreten Dich unsere Experten außergerichtlich – und wenn nötig, auch vor Gericht vertreten.


Rechtsschutz: In welchen Fällen er gilt

Einen Anspruch auf Rechtsschutz hast Du nach drei Monaten Mitgliedschaft in der IG Metall. Unser Rechtsschutz umfasst zum Beispiel Auseinandersetzungen über die Ausbildungsvergütung oder das Arbeitsentgelt, Kündigung, Urlaub, Mutterschutz und Abmahnung. Auch in sozialrechtlichen Fragen wie Arbeitslosenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung oder Feststellung einer Schwerbehinderung greift der Rechtsschutz für IG Metall-Mitglieder.

Rechtsfälle, die bei Auszubildenden öfter vorkommen, sind zum Beispiel Kündigungen während der Probezeit, Abmahnungen wegen Zuspätkommen oder angebliches Schwänzen der Berufsschule. Zoff gibt’s gelegentlich auch um das Ausbildungszeugnis. Wenn der Arbeitgeber seiner Zeugnispflicht nicht nachkommt, kann Du als Azubi ein Zeugnis auch gerichtlich durchsetzen und dafür den DGB Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Auch falsche Beurteilungen im Arbeitszeugnis kannst Du so korrigieren lassen.


So nimmst Du den Rechtsschutz in Anspruch

Prinzipiell solltest Du alle anderen Mittel erst ausgeschöpft haben, bevor Du den Rechtsweg beschreitest. In der Regel lassen sich viele Streitfälle klären, ohne gleich Anwalt und Gerichte zu bemühen. Erst einmal solltest Du versuchen, ein sachliches Gespräch zu führen. Die Jugend- und Auszubildendenvertretung oder der Betriebsrat können Dich dabei unterstützen. Wenn die Schritte auf betrieblicher Ebene keinen Erfolg haben, solltest Du Dich wegen des Rechtsschutzes an Deine zuständige IG Metall-Geschäftsstelle vor Ort wenden.