IG Metall

Unfall in der Freizeit: IG Metall-Mitglieder sind versichert

Beim Klettern, beim Skifahren, bei der Hausarbeit: In der Freizeit passieren viele Unfälle. IG Metall-Mitglieder können sich dann auf ihre Freizeitunfallversicherung verlassen. Wie der Schutz funktioniert.

Gegen Arbeitsunfälle sind Arbeitnehmer gesetzlich versichert. Anders ist es im Privatleben. Hier muss jeder für sich selbst Sorge tragen. Jedes Jahr verletzen sich rund sieben Millionen Menschen bei Unfällen zuhause oder bei Freizeitaktivitäten.

Mitglieder der IG Metall sind in solchen Fällen mit der Freizeitunfallversicherung geschützt, und zwar kostenfrei. Der Service ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Die Versicherung besteht weltweit. Sie mildert zwar nicht den Schmerz bei einem Unfall, zumindest aber die finanziellen Folgen.


Wer und wieviel?

Leistungen aus der Unfallversicherung erhält, wer mindestens zwölf volle Monate Mitglied der IG Metall ist und den satzungsgemäßen Beitrag bezahlt hat.

  • Bei einem Krankenhausaufenthalt von mindestens 48 Stunden erhalten Betroffene einen einmaligen Betrag bis zum 30-fachen des Monatsbeitrags, maximal 51,13 Euro pro stationärem Behandlungstag. Mindestens werden 154 Euro als einmalige Entschädigung gezahlt.
  • Bei Vollinvalidität gibt es den 500-fachen Monatsbeitrag als einmalige Entschädigung, den entsprechenden Teilbetrag bei einer Teilinvalidität von mindestens 20 Prozent. Für Rentnerinnen und Rentner ist diese Invaliditätsleistung nur mitversichert, wenn sie in einem Arbeitsverhältnis stehen und satzungsgemäße Gewerkschaftsbeiträge leisten.
  • Bei Unfalltod erhalten die Hinterbliebenen den 200-fachen Monatsbeitrag.


Wann springt die Freizeitunfallversicherung der IG Metall nicht ein?

Bei Unfällen während der Arbeit greift die gesetzliche Unfallversicherung. Zuständig sind hier je nach Branche, die Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen. Dies gilt auch für Unfälle auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte.


IG Metall vor Ort informieren

Einen Freizeitunfall sollten betroffene Mitglieder so schnell wie möglich ihrer zuständigen IG Metall-Geschäftsstelle melden. Deine zuständige Geschäftsstelle findest Du hier.

Hier kannst Du ausrechnen, welche Beträge Dir zustehen.