TarifTitel

Erste Hälfte der Inflationsausausgleichsprämie kommt: 1.500 EUR im Juni!


Im Juni können sich Beschäftigte aus dem SHK-Handwerk über weiteres Geld in ihrem Portemonnaie aus der Tarifeinigung zwischen der IG Metall NRW und dem Fachverband Sanitär Heizung Klima NRW freuen. Nachdem zum 01. März 2024 die Entgelte bereits um 5,1 Prozent erhöht werden, erwartet die Beschäftigten nun die steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie (IAP). Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

  1. Wer hat einen rechtlichen Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie?

Einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch haben grundsätzlich nur Mitglieder der IG-Metall. Den Arbeitgebern steht es aber frei, die Prämie an alle Beschäftigten auszuzahlen.

Vorgesehen ist die IAP für alle Arbeitnehmer und Angestellte, die eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben. Auch Auszubildende haben einen Anspruch.

  • Wann bekomme ich die Prämie?

Die Auszahlung der IAP ist tariflich in zwei Teilen vorgesehen. Der erste Teil muss spätestens mit der Juniabrechnung 2024 erfolgen. Der zweite Teil mit der Novemberabrechnung 2024. Die Höhe der jeweiligen Teilzahlungen kann beliebig aufgeteilt werden. Wichtig ist jedoch, dass in Summe die volle IAP ausgezahlt wird. Betriebsrat und Arbeitgeber können aber auch durch eine Betriebsvereinbarung andere Auszahlungszeitpunkte bestimmen.

  • Welche Voraussetzungen muss ich noch erfüllen, um die IAP zu erhalten?

Voraussetzung ist, dass Beschäftigte zum Stichtag 01. März 2024 dem Betrieb ununterbrochen sechs Monate angehört haben.

Zusätzlich darf das Arbeitsverhältnis zu den Fälligkeitstagen der Auszahlung bzw. zum 01.07.2024 und zum 01.12.2024 nicht gekündigt sein. Ebenso darf das Arbeitsverhältnis zu diesen Zeitpunkten nicht ruhen (z.B Elternzeit). Auch ein Krankengeldbezug schließt den Anspruch aus. Hat ein Beschäftigter bereits in der Vergangenheit eine IAP erhalten, wird diese angerechnet.

  • Wie hoch ist die IAP?

Für Vollzeitbeschäftigte beträgt die IAP 1.500 EUR.

Teilzeitbeschäftigte erhalten die IAP anteilig im Verhältnis zur ihrer individuellen Arbeitszeit.

Für Auszubildende beträgt die IAP 750 EUR.

  • Mein Arbeitgeber hat mir im Juni keine IAP ausgezahlt. Was soll ich tun und wer unterstützt mich?


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