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Mitgliedervorteil Leiharbeit: So kommst Du an Deine Extrazahlungen

Ab 2021 erhalten Leihbeschäftigte, die mindestens 12 Monate Mitglied der IG Metall sind eine Extrazahlung zum Urlaubs- und zum Weihnachtsgeld, wenn sie länger als 6 Monate bei ihrem Verleihbetrieb beschäftigt sind. Wir erklären die Fristen sowie die Beantragung der Extrazahlung.

Um die Extrazahlung zu erhalten, muss rechtzeitig ein persönlicher Antrag an den Verleiher gestellt werden. Das geht so:

Beantrage die Mitglieder-Extrazahlung fristgerecht (Post-/E-Mail-Eingang):

  • Urlaubsgeld ab dem 19. Mai und bis spätestens 30. Juni
  • Weihnachtsgeld ab dem 19. Oktober und bis spätestens 30. November

– Ab dem 19. Mai hier beantragen –

Die Antragstellung in aller Kürze:

  1. Melde Dich im Servicecenter-Portal der IG Metall an. (Wenn Du dort noch kein Konto hast, ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Dazu benötigst Du Deine Mitgliedsnummer.)
  2. Lade Deine Mitgliedsbescheinigung und den Musterantrag herunter.
    Sende eine E-Mail mit dem Text des Musterantrags und der Mitgliedsbescheinigung als Anhang an Deinen Verleihbetrieb/Disponenten.

ODER: Drucke beides aus, adressiere den Antrag an den Verleihbetrieb, unterschreibe ihn und schicke alles per Post ab.

Und danach? Entgeltnachweis prüfen: Wurde Dein Mitgliedervorteil gezahlt? Wende Dich bei Problemen und Fragen an Deine IG Metall vor Ort.

In einem halben Jahr wieder dran denken! Schreibe Dir eine Erinnerung in den Kalender.

In Kürze kannst Du Dir hier die wichtigsten Informationen zum Mitgliedervorteil auch in verschiedenen Sprachen herunterladen und ausdrucken.


Das ist der Mitgliedervorteil für Beshäftigte in Leiharbeit

Wie hoch ist die Mitglieder-Extrazahlung?
Die Höhe des Mitgliedervorteils richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit beim Arbeitgeber (Leiharbeitsunternehmen) (jeweils zum Stichtag 30. Juni beziehungsweise 30. November, siehe unten). Der Betrag jeweilige Betrag erhöht sich bis 2023 in drei Stufen jedes Kalenderjahr. Ab 2024 erhöht er sich dann weiter dynamisch mit jeder Tariferhöhung. Der Mitgliedervorteil wird zweimal im Jahr ausgezahlt. Für die Berechnung der Ansprüche und der Höhe gilt der Stichtag 30. Juni für die Extrazahlung zum Urlausgeld und der Stichtag 30. November für jene zum Weihnachtsgeld. Wichtig: Anspruchsvoraussetzung ist die Mitgliedschaft und eine Beschäftigungsdauer von mehr als sechs Monaten beim Verleihbetrieb.

Wann wird der Mitgliedervorteil gezahlt?
Die Mitglieder-Extrazahlung wird zweimal im Jahr ausgezahlt, jeweils zum Urlaubsgeld im Juni und zum Weihnachtsgeld im November. Der Anspruch auf die Extrazahlung ist abhängig von bestimmten Stichtagen. Für das erhöhte Urlaubsgeld ist der relevante Stichtag der 30. Juni, für das erhöhte Weihnachtsgeld der 30. November.

Beschäftigungsdauer beim Verleihbetrieb - zu zahlendes Entgelt

Wer hat Anspruch auf den Mitgliedervorteil?

  • Leihbeschäftigte, die mindestens 12 Monate Mitglied in der IG Metall (und/oder einer anderen DGB-Gewerkschaft) sind, zum Stichtag 30. Juni beziehungsweise 30. November.
  • Mindestens 6 Monate Beschäftigungsdauer beim Verleiher, zum Stichtag 30. Juni beziehungsweise 30. November.
  • Der Verleihbetrieb muss tarifgebunden sein.

Du bist noch kein Mitglied? Dann kannst Du hier beitreten und Dir Deinen Mitgliedervorteil in einem Jahr sichern.


So erhältst Du Deinen Mitgliedervorteil – Immer im Mai und Oktober daran denken!

Was muss ich tun, um den Mitgliedervorteil zu erhalten?

Du musst rechtzeitig einen Antrag bei deinem Verleiher/Disponenten stellen – per Post oder per E-Mail. Zudem musst Du eine Bescheinigung über Deine Mitgliedschaft beifügen, also den Nachweis, dass Du mindestens 12 Monate IG Metall-Mitglied bist. Du erhältst einen Musterantrag und eine individuelle Bescheinigung in unserem Servicecenter-Portal.

Die Mitgliedsbescheinigung darf bei der Antragstellung nicht älter als vom 19. Mai beziehungsweise 19. Oktober sein. Das bedeutet:

  • Für die Extrazahlung zum Urlaubsgeld kannst Du Deinen Antrag ab dem 19. Mai bis einschließlich 30. Juni stellen.
  • Für die Extrazahlung zum Weihnachtsgeld kannst Du Deinen Antrag ab dem 19. Oktober bis einschließlich 30. November stellen.
  • Für die fristgerechte Antragstellung ist der Post-/E-Mail-Eingang relevant.

Unser Tipp: Trage die Termine auch gleich in Deinen Kalender ein, um Deinen Antrag nicht zu vergessen.

Was ist das Servicecenter-Portal?
Das Servicecenter-Portal der IG Metall hält für Mitglieder Dienstleistungen und exklusive Angebote bereit – leicht und jederzeit zu erreichen. Zur Nutzung ist nur eine einmalige Anmeldung unter Angabe der Mitgliedsnummer nötig.

  • Anmeldung und Änderung von Kontakt- und Bankdaten
  • Anmeldung und eigenständige Verwaltung von Newsletter-Abonnements (immer auf dem Laufenden bleiben)
  • Beitragsbestätigung downloaden (es gibt Geld zurück vom Finanzamt)
  • Mitgliedbestätigung downloaden (wichtig bei Vorteilsregelungen)
  • Beantragung von Streikgeld
  • Schlüsselfinder bestellen (nutze den Schlüsselfinder-Service für IG Metall-Mitglieder und finde verlorene Schlüssel einfacher wieder)
  • ISIC-Card bestellen (die International Student Identity Card, mit der Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studierende weltweit Vorteile genießen – für IG Metall-Mitglieder kostenfrei)
  • und vieles anderes mehr …

Warum muss ich meinem Verleiher mitteilen, dass ich Mitglied bin? Kann mir nicht die IG Metall den Mitgliedervorteil zahlen?
In den Tarifverträgen zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit und den Arbeitgeberverbänden BAP und iGZ wurde in der letzten Stufe ein Mitgliederbonus von zusammen 700 Euro im Jahr vereinbart. Ab 2024 wird der Mitgliedervorteil dann mit jeder Tariferhöhung weiter steigen. Das ist eine Höhe, die den Mitgliedervorteil in jedem Fall steuer- und sozialversicherungspflichtig macht. Beides sind jeweils individuell zu berechnende Abgaben, die vom Arbeitgeber zu ermitteln und abzuführen sind. Der Mitgliedervorteil ist, so wie wir ihn regeln wollten, ein Lohnbestandteil und muss vom Arbeitgeber gezahlt, versteuert und verbeitragt werden. Das ist auch gut für die Leihbeschäftigten, denn es wirkt sich auch auf die Rente aus. Eine Verteilung der Gelder durch die IG Metall oder einen Verein ist deshalb nicht zulässig.

Warum muss ich selbst den Antrag stellen? Kann das nicht die IG Metall für mich machen?
Da der Mitgliedervorteil ein individueller Anspruch (von Dir als Mitglied gegenüber Deinem Arbeitgeber) ist, kann die IG Metall nicht ohne weiteres den Antrag für Dich stellen. Zudem wären mit einer Antragstellung durch die IG Metall datenschutzrechtliche und organisatorische Vorbereitungen verbunden, deren Aufwand für Dich höher wäre, als selbst den Antrag zu stellen.


So informieren wir Dich über den Mitgliedervorteil

Erinnert mich die IG Metall an die Beantragung des Mitgliedervorteils zum Weihnachtsgeld?
Auch im Oktober und November werden wir unsere Mitglieder in Leiharbeit auf verschiedenen Wegen an die Beantragung der Extrazahlung zum Weihnachtsgeld erinnern und über den Mitgliedervorteil informieren. Mache Dir aber auch am besten selbst einen Vermerk im Kalender oder stelle Dir am Handy eine Erinnerung ein, damit die Beantragung nicht vergessen wird.

Wie kann ich meine Kolleginnen und Kollegen in Leiharbeit über den Mitgliedervorteil informieren?

Alle Kolleginnen und Kollegen, die bereits Mitglied der IG Metall sind, kannst Du auf diese Seite hier verweisen. Oder Du lädst den digitalen Flyer herunter und schickst ihn per E-Mail oder Messenger an Deine Kolleginnen und Kollegen.

Übrigens: Wenn Du ein neues Mitglied für die IG Metall gewinnst, erhältst Du von uns ein Dankeschön. Mehr unter www.teamverstaerken.de

Flyer „Vorteil für IG Metall-Mitglieder in Leiharbeit“ herunterladen

Wie erhalte ich weitere Informationen zum Mitgliedervorteil?
Wir haben auf dieser Seite alle relevanten Informationen zum Mitgliedervorteil zusammengetragen. Sofern du noch weitere Fragen hast, wende Dich bitte an Deine IG Metall-Geschäftsstelle vor Ort.