Mitglieder-Exclusiv

Urlaub

Endlich Urlaub. Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben sind hier klar im Vorteil. Mit Tarif gibt es nicht nur mehr Urlaubstage, sondern auch ein Extra-Plus für die Reisekasse. Es gibt kein Gesetz, das regelt, wer wie viel erhält und ob überhaupt.

Nicht jede und jeder kommt hierzulande in den Genuss von Urlaubsgeld. Knapp die Hälfte (46 Prozent) aller Beschäftigten hat das Glück – wie das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung in einer neuen Online-Befragung ermittelt hat.

Im SHK Bereich NRW wird die Urlaubsvergütung in Paragraph § 9 im Manteltarifvertrag geregelt.

Sechs Wochen Zeit zum Relaxen

Und nicht zu vergessen: IG Metall Mitglieder haben Anspruch auf 30 Tage Urlaub im Jahr. Die sind nicht überall selbstverständlich. Per Gesetz sind nur 24 Tage vorgeschrieben – und die auch nur für Beschäftigte, die sechs Tage in der Woche arbeiten. Bei einer Fünf-Tage-Woche muss der Chef nach dem Gesetz seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sogar nur 20 freie Tage genehmigen.

Sechs Wochen – so lange haben auch Metallerinnen und Metaller 1978 und 1979 in der Stahlindustrie für mehr Urlaub gestreikt. Das Ergebnis war ein Stufenplan, an dessen Ende 30 Tage Urlaub standen und die seit 1981 in den IG Metall-Tarifverträgen festgeschrieben sind.